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   BVerwG, 08.07.1982 - 9 C 355.82   

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BVerwG, 08.07.1982 - 9 C 355.82 (https://dejure.org/1982,1061)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1982 - 9 C 355.82 (https://dejure.org/1982,1061)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1982 - 9 C 355.82 (https://dejure.org/1982,1061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls in der Bundesrepublik Deutschland - Anforderungen an das Vorliegen einer politischen Verfolgung im Heimatland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1983, 207
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1982 - 9 C 355.82
    Daß eine solche Bedrohung auch - und zwar unabhängig von der Einstellung des Asylbewerbers - politischen Charakter annehmen kann, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinemUrteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - DVBl. 1981, 774, ausdrücklich anerkannt.
  • BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1982 - 9 C 355.82
    Hingegen findet die Aufklärungspflicht, wie die Regelung in § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO erweist, ihre Grenze an den Mitwirkungspflichten der Beteiligten, die vor allem gehalten sind, die ihnen geläufigen Tatsachen, mit denen sie ihre Anträge begründen, selbst vorzutragen (Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - [Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9]; Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122]; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88]).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 7 B 168.79

    Zweifel über die Förderungsvoraussetzung der Nichterhebung eines Schulgeldes

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1982 - 9 C 355.82
    Hingegen findet die Aufklärungspflicht, wie die Regelung in § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO erweist, ihre Grenze an den Mitwirkungspflichten der Beteiligten, die vor allem gehalten sind, die ihnen geläufigen Tatsachen, mit denen sie ihre Anträge begründen, selbst vorzutragen (Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - [Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9]; Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122]; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88]).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 88.80

    Verfahrensrüge wegen einer Überraschungsentscheidung als Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1982 - 9 C 355.82
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, in nicht durch entsprechendes Vorbringen oder andere konkrete Anhaltspunkte veranlaßte Nachforschungen darüber einzutreten, ob vielleicht irgendein bisher nicht entdeckter Umstand auf die Rechtmäßigkeit des zu beurteilenden Verwaltungshandelns von Einfluß sein könnte (BVerwG, Beschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 4 B 88.80 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 129]).
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 26.71

    Anspruch auf Versorgungsleistung - Begründung eines Berufssoldatenverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1982 - 9 C 355.82
    Hingegen findet die Aufklärungspflicht, wie die Regelung in § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO erweist, ihre Grenze an den Mitwirkungspflichten der Beteiligten, die vor allem gehalten sind, die ihnen geläufigen Tatsachen, mit denen sie ihre Anträge begründen, selbst vorzutragen (Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - [Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9]; Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122]; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88]).
  • BVerwG, 27.09.1962 - I C 145.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1982 - 9 C 355.82
    Die Mitwirkungspflicht eines Asylbewerbers hat das Bundesverwaltungsgericht, wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, dahin konkretisiert, daß dieser unter Angabe genauer Einzelheiten einen Sachverhalt zu schildern hat, der seine Verfolgungsfurcht für den Fall der Rückkehr begründet (BVerwG, DVBl. 1963, 145).
  • OVG Thüringen, 10.01.2020 - 3 KO 646/16

    Bestimmung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland;

    zur (weiteren) Sachaufklärung setzt einen schlüssigen und substantiierten Vortrag der betreffenden Verfahrensbeteiligten voraus (BVerfG, Kammerbeschluss vom 07.04.1998 - 2 BvR 253/96 - juris; BVerwG, Beschluss vom 22.11.1983 - 9 B 1915/82 - juris; Urteil vom 08.07.1982 - 9 C 355/82 - juris m. w. N.).
  • BVerwG, 04.03.2015 - 1 B 9.15

    Geltung einer verspäteten Leistungsgewährung an Asylbewerber für

    Denn dieser Umstand ist eine allgemeinkundige Tatsache, da sich hierüber jedermann ohne besondere Fachkunde aus allgemein zugänglichen, zuverlässigen Quellen unterrichten kann (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1982 - 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36 = DÖV 1983, 207).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 2381.81

    Vorliegen eines Verfahrensmangels bei Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung -

    Bleibt der Kläger hinsichtlich seiner eigenen Erlebnisse - wie im vorliegenden Fall - konkrete Angaben schuldig, so ist das Gericht nicht verpflichtet, insofern eigene Nachforschungen anzustellen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1982 - BVerwG 9 C 355.82 - DÖV 1983, 207 [208]).
  • OVG Sachsen, 01.10.2003 - A 5 B 819/01

    Schutz vor der Abschiebung nach Libyen wegen der Gefahr der politischen

    Die gerichtliche Aufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO wird insoweit durch die Mitwirkungsobliegenheit des Schutzsuchenden überlagert (BVerwG, Urt. v. 8.7.1982, DÖV 1983, 207; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 11.07.2001 - A 4 B 4197/99

    Algerien, Berber, Einberufung, Wehrdienstentziehung, Strafverfolgung, Verfolgung

    Die gerichtliche Aufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO wird insoweit durch die Mitwirkungsobliegenheit des Schutzsuchenden überlagert (BVerwG, Urt. v. 8.7.1982, DÖV 1983, 207; st. Rspr.).
  • OVG Thüringen, 05.07.2021 - 3 ZKO 278/16

    Mitwirkungsobliegenheiten des Klägers; Verfahren auf Gewährung von durch den

    Die Pflicht zur (weiteren) Sachaufklärung setzt einen schlüssigen und substantiierten Vortrag der betreffenden Verfahrensbeteiligten voraus (BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. April 1998 - 2 BvR 253/96 - juris; BVerwG, Beschluss vom 22. November 1983 - 9 B 1915/82 - juris und Urteil vom 8. Juli 1982 - 9 C 355/82 - juris m. w. N.).
  • BVerwG, 12.08.1983 - 9 CB 339.82

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Bleibt der Kläger - wie im vorliegenden Fall - hinsichtlich seiner eigenen Erlebnisse konkrete Angaben schuldig, so ist das Gericht nicht verpflichtet, insofern eigene Nachforschungen anzustellen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1902 - BVerwG 9 C 355.82 - DÖV 1983, 207 [208]).
  • OVG Thüringen, 05.07.2021 - 3 ZKO 280/16

    Mitwirkungsobliegenheiten des Klägers; Gewährung von durch den Europäischen

    Die Pflicht zur (weiteren) Sachaufklärung setzt einen schlüssigen und substantiierten Vortrag der betreffenden Verfahrensbeteiligten voraus (BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. April 1998 - 2 BvR 253/96 - juris; BVerwG, Beschluss vom 22. November 1983 - 9 B 1915/82 - juris und Urteil vom 8. Juli 1982 - 9 C 355/82 - juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.01.2011 - A 4 A 413/09

    Asyl, Transsexualität, Hinweispflicht, Überraschungsurteil, Gehörsverletzung

    Im Asylprozess folgt eine inhaltliche Begrenzung der gerichtlichen Hinweispflicht aus der Obliegenheit des Asylbewerbers, seine individuellen Asylgründe, d. h. die in seine persönliche Sphäre fallenden Erlebnisse und Erfahrungen, von sich aus so nachvollziehbar und in sich stimmig zu schildern, dass sie geeignet sind, das Asyl- und Abschiebungsschutzbegehren zu tragen (BVerwG, Urt. v. 8. Juli 1982, DÖV 1983, 207, st. Rspr.).
  • BVerwG, 22.06.1983 - 9 B 2822.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Die Rüge hätte aber auch in der Sache keinen Erfolg haben können Es gehörte entgegen der Auffassung der Beschwerde zu den Obliegenheiten des Klägers, die in seinen Bereich fallenden Tatsachen von ständig vorzutragen und hierzu gegebenenfalls Beweisanregungen zu geben oder Beweisanträge zu stellen (vgl. u.a. Urteile vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 912.80 - und vom 8. Juli 1982 - BVerwG 9 C 355.82 - DÖV 1983, 207).
  • OVG Sachsen, 24.03.2011 - A 4 A 158/10

    Irak, Gruppenverfolgung, Darlegungserfordernis, Überraschungsentscheidung

  • BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 615.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 24.08.1983 - 9 B 2601.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

  • BVerwG, 22.08.1983 - 9 B 2602.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

  • BVerwG, 19.08.1983 - 9 B 1729.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.08.1983 - 9 B 1642.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.08.1983 - 9 B 1632.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.08.1983 - 9 B 1738.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 3118.82

    Eignung der in Urteilen anderer Gerichte enthaltenen Ausführungen zur Klärung

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